/Rechtliches

  1. Anwendungsbereich und Geltung

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Erfüllung sämtlicher Verträge zwischen dem Verein wolke7 (fortan: wolke7) einerseits und ihren Kunden*innen (fortan: Kunden) andererseits.
    2. wolke7 haftet unter keinen Titeln für Verbindlichkeiten von wolke7 gegenüber ihren Kunden.
    3. Abweichungen von den AGB bedürfen für ihre Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
    4. Diese AGB sind auf sämtliche seit dem 01. September 2019 zwischen den Parteien abgeschlossene Verträge anwendbar.
  2. Abschluss und Wirksamkeit des Vertrages

    1. Die Zusendung von Preislisten, nicht unterschriebener Vertragsurkunden und dergleichen durch wolke7 stellt eine Einladung zur Offertstellung dar, welche für wolke7 keine bindende Wirkung entfaltet. Die Einladung zur Offertstellung ist während 30 Tagen ab Ausstellung gültig, wobei die ihr zugrundeliegenden Dokumente vertraulich zu behandeln sind und nur mit Einwilligung von wolke7 an Dritte weitergegeben werden dürfen.
    2. Die in den Preislisten von wolke7 enthaltenen Beträge stellen Nettopreise exkl. gesetzlich geschuldete Steuern, zzgl. allfälliger Transport-, Verpackungs-, Weg-, Versendungs-, Zoll- und ähnlicher Ausführungskosten dar. Wo nichts Anderes vermerkt ist, verstehen sich die Preise in Schweizer Währung.
    3. Zwischen dem Kunden und wolke7 kommt ein Vertrag zustande, wenn die rechtsgültig unterzeichnete Vertragsurkunde durch wolke7 gegengezeichnet wird.
    4. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Vertragsversionen ist die deutschsprachige Version massgebend.
    5. Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die betroffenen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch zulässige wirksame Bestimmungen ersetzt werden, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht und den vorliegenden AGB am nächsten kommt.
  3. Leistungen von wolke7

    1. Art und Umfang der von wolke7 zu erbringenden Leistungen (fortan: Vertragsleistungen) sind in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag geregelt.
  4. Leistungen des Kunden

    1. Der Kunde bezahlt die für die Benutzung der Vertragsleistungen geschuldete Vergütung im Sinne von Ziff. 6. unten fristgerecht.
    2. Der Kunde macht gegenüber wolke7 im Rahmen der Vertragsverhandlungen, aber auch während der Dauer des Vertrages wahrheitsgemässe Angaben zu vertragsrelevanten Tatsachen und informiert wolke7 unaufgefordert, unverzüglich und in geeigneter Weise über Änderungen solcher Tatsachen.
    3. Der Kunde ist für die gesetzes- und vertragskonforme Benutzung der von wolke7 erbrachten Vertragsleistungen verantwortlich; diese dürfen insbesondere nicht für strafoder lauterkeitsrechtlich relevante Handlungen missbraucht werden. Als Missbrauch gelten unter anderem die in den Nutzungsbedingungen geschilderten Handlungen.
    4. Der Kunde ist für eine genügende und sachgemässe Wartung der für die Nutzung der Vertragsleistungen erforderlichen Geräte und Anlagen verantwortlich und schützt diese wie auch die im Rahmen der Nutzung der Vertragsleistungen bearbeiteten Daten sowie die dabei verwendeten Programme vor unbefugten Zugriffen Dritter, namentlich vor Viren, trojanischen Pferden, Würmern und dergleichen sowie vor Angriffen und Manipulationen jeglicher Art. Ausserdem bewahrt der Kunde die für die Nutzung der Vertragsleistungen erforderlichen Zugangsdaten sicher auf und schützt sie insbesondere vor unberechtigtem Zugriff.
    5. Die unter den Ziff. 4.1. bis 4.4. hiervor enthaltenen Bestimmungen gelten auch für die vom Kunden beigezogenen Hilfspersonen, Organe und Dritte.
  5. Gewährleistung

    1. wolke7 garantiert, dass die geschuldeten Vertragsleistungen im Sinn von Ziff. 3. hiervor die vereinbarten, aber auch jene Eigenschaften aufweisen, welche der Kunde auch ohne besondere Vereinbarung nachdem jeweiligen Stand der Technik, mit besonderer Rücksicht auf die nicht-kommerzielle und auf freiwilliger Arbeit beruhende Organisationsstruktur von wolke7 und in guten Treuen voraussetzen darf.
    2. wolke7 bemüht sich um eine hohe zeitliche Verfügbarkeit ihrer Vertragsleistungen und um einen angemessenen Schutz der Kundeninfrastruktur und -daten vor unerlaubten Zu- und Eingriffen. Die Gewährleistung für eine unterbruch- und störungsfreie Verfügbarkeit sowie für den Schutz der Kundeninfrastruktur und -Daten vor unerlaubten Zu- und Eingriffen ist jedoch ausgeschlossen.
    3. Im Fall einer Störung obliegt es dem Kunden, wolke7 unverzüglich und in geeigneter Form dieselbe anzuzeigen. wolke7 trifft innerhalb angemessener Frist und mit besonderer Rücksichtnahme des Kunden auf die Organisationsstruktur von wolke7 Massnahmen zur Behebung der Störung. Hierbei ist der Kunde zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Als Störung gelten sämtliche Umstände, welche die Nutzung der Vertragsleistungen dauerhaft oder vorübergehend verunmöglichen, einschränken und/oder beeinträchtigen. Rechtzeitig durch wolke7 angekündigte Unterbrechungen der Vertragsleistungen (insbesondere infolge von Wartungsarbeiten durch wolke7 und/oder Drittlieferanten) gelten nicht als Störungen. Der Nachweis einer Störung obliegt dem Kunden.
    4. Dem Kunden steht dann das Recht zum Rücktritt vom Vertrag mit wolke7 zu, wenn wolke7 aufgrund der Anzeige im Sinne von Ziff. 5.3. hiervor innert angemessener Frist zweimal erfolglos Massnahmen zur Behebung der Störung getroffen hat.
    5. Der Kunde kann stattdessen die Rückerstattung der um den Minderwert der Vertragsleistung reduzierten Vergütung verlangen, wenn dieses Recht ausdrücklich in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag ausbedungen und die Störung innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme wolke7 angezeigt wurde. wolke7 steht es zu, gerechtfertigte Rückerstattungsforderungen mit künftigen Vergütungsforderungen zu verrechnen.
    6. Kostenfreie Angebote von wolke7 sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  6. Vergütung

    1. Die vom Kunden geschuldeten (nutzungsunabhängigen und/oder nutzungsabhängigen) Vergütungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag.
    2. Nutzungsunabhängige Vergütungen werden dem Kunden im Voraus, entweder jährlich in Rechnung gestellt. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages bleibt die auf einen angebrochenen Monat entfallende Vergütung vollumfänglich geschuldet. Ebenso ist die Vergütung auch im Fall gesperrter Dienstleistungen geschuldet.
    3. Nutzungsabhängige Vergütungen werden aufgrund der von wolke7 vorgenommenen Aufzeichnungen nachträglich und monatlich in Rechnung gestellt. wolke7 stellt dem Kunden auf dessen schriftlichen Antrag hin Aufzeichnungen und Berechnungsgrundlagen (in deutscher Sprache) zur Verfügung, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Erweist sich die Rechnung als zutreffend, wird der durch die Aufarbeitung der Berechnungsgrundlagen entstandene Aufwand dem Kunden nach aktuellen Ansätzen in Rechnung gestellt.
    4. Die (nutzungsunabhängigen und nutzungsabhängigen) Vergütungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (Verfalltag). Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich begründete Einwände gegen dieselbe erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug. In diesem Fall kann wolke7 die Vertragsleistungen unterbrechen bzw. sperren und/oder den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche, durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
    5. Bank, Post und weitere Transaktionsspesen gehen zulasten des Kunden und werden diesem gegebenenfalls in der nächsten Rechnung nachbelastet.
  7. Datenschutz

    1. wolke7 bearbeitet Daten des Kunden nur soweit, als dies im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist.
    2. Der Kunde willigt ein, dass wolke7 seine Daten soweit für Zahlungszwecke erforderlich innerhalb des wolke7 Vereins oder an Dritte weitergibt (zum Beispiel an Finanzdienstleister).
  8. Haftung

    1. wolke7 und ihre Hilfspersonen haften im Fall eines durch sie in Verletzung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages in vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Weise verursachten, nachweisbaren Schadens; im Falle von leichtem oder mittlerem Verschulden ist die Haftung ausgeschlossen.
    2. Die Haftung von wolke7 für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf die Summe der vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertrages in einem Monat geleisteten Zahlungen pro Schadensfall beschränkt.
    3. Ebenfalls ist die Haftung von wolke7 für beim Kunden entstandene Schäden ausgeschlossen, die insbesondere in Verletzung von Ziff. 4.3. und 4.4. dieser AGB, d. h. infolge einer gesetzes- oder vertragswidrigen Nutzung der Vertragsleistungen durch den Kunden sowie durch fehlende und/oder ungenügende Wartung und/oder Sicherung der im Rahmen der Nutzung der Vertragsleistungen eingesetzten Anlagen, Geräte und Programme sowie der dabei bearbeiteten Daten entstanden sind.
    4. Der Kunde haftet insbesondere für alle Schäden, die wolke7 infolge einer gesetzesoder vertragswidrigen Nutzung der Vertragsleistungen durch den Kunden und namentlich durch Verletzung von Ziff. 4.3. und 4.4. dieser AGB, d. h. infolge einer gesetzes- oder vertragswidrigen Nutzung der Vertragsleistungen durch den Kunden sowie durch fehlende und/ oder ungenügende Wartung und/oder Sicherung der im Rahmen der Nutzung der Vertragsleistungen eingesetzten Anlagen, Geräte und Programme sowie der dabei bearbeiteten Daten entstanden sind.
    5. Kann wolke7 aufgrund höherer Gewalt die geschuldeten Vertragsleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall, unvorhergesehene behördliche Auflagen oder das Auftreten schädlicher Software. Eine Haftung von wolke7 ist in jedem Fall höherer Gewalt ausgeschlossen.
  9. Dauer und Beendigung des Vertrages

    1. Die Parteien einigen sich insbesondere auf den genauen Zeitpunkt des Beginns des Vertrages, wobei die organisatorischen und technischen Verfügbarkeiten von wolke7 berücksichtigt werden.
    2. Sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist, gilt dieser als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    3. Nach Ablauf einer allenfalls zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Mindestvertragsdauer kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Kündigungsfristen und Termine kündigen.
    4. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund, der ihnen die Fortführung des Vertrages unzumutbar macht, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und -termine (fristlos) kündigen. Wichtige Gründe, die wolke7 zur fristlosen Kündigung berechtigen, stellen insbesondere Verstösse gegen die Bestimmungen in Ziff. 4.2. bis 4.4. dieser AGB durch den Kunden dar.
  10. Änderungen des Vertrages bzw. der AGB

    1. wolke7 kann die Vertragsleistungen und/ oder die Vergütungen namentlich im Fall veränderter Gestehungskosten unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines jeden Monates anpassen. Die Ankündigung hat in geeigneter Form zu erfolgen. Sofern der Kunde durch die angekündigte Vertragsänderung erheblich benachteiligt wird, steht ihm das Recht zu, den Vertrag per Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht verwirkt im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Veränderte gesetzliche Abgabesätze gelten stillschweigend ab dem gesetzlich festgelegten Termin.
    2. Die Änderung der übrigen Vertragsbestimmungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterzeichnung durch die Parteien.
    3. wolke7 behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden den Kunden in geeigneter Form angekündigt. Sofern der Kunde durch die angekündigte Änderung der AGB erheblich benachteiligt wird, steht ihm das Recht zu, den Vertrag unter Einhaltung der bisher geltenden Kündigungsfristen und -termine zu kündigen. Dieses ausserordentliche Kündigungsrecht verwirkt im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
  11. Abtretung, Übertragung und Verpfändung

    1. Rechte und Pflichten aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vertragspartners an Dritte weder abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
    2. Nicht als Dritte im Sinne der obigen Bestimmung gelten Gesellschaften innerhalb des wolke7 Vereins.
  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Die zwischen den Kunden und wolke7 abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Recht.
    2. Gerichtsstand ist Basel/Schweiz.

Basel, den 19. September 2019